Spenden

Die Evangelische Allianz Altkreis Halle (Westf.) ist für die Finanzierung ihrer Arbeit auf freiwillige Gaben und Kollekten angewiesen. Wir sind dankbar für alle Unterstützung, die wir dafür erhalten.

Die Evangelische Allianz Altkreis Halle (Westf.) ist als gemeinnützig anerkannt und deshalb berechtigt, Zuwendungsbestätigungen zu erstellen, die bei der Festsetzung der Einkommens- und Körperschaftssteuer bis zur Höhe von 20% des steuerpflichtigen Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden können.

Mit den Spenden werden wir unsere Veranstaltungen finanzieren und Literatur kaufen, die wir kostenlos weitergeben. Wir setzen uns für die Einheit der Christen der Region ein und wollen das Evangeliums in der Region Altkreis Halle (Westf.) verbreiten.

Alle Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich und geben ihre Zeit und ihre Gaben freiwillig.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und sicher wird Gott Sie dafür segnen!

 

BANKVERBINDUNG DES SPENDENKONTOS:

Bank: Volksbank Halle (Westf.)

Inhaber: Evangelische Allianz Altkreis Halle (Westf.)

IBAN: DE06 4806 2051 0233 2156 00

BIC: GENODEM1HLW

 

Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung benötigen.

Wir Mitarbeiter sind alle ehrenamtlich tätig und investieren unsere Zeit und unsere Gaben in diesen Dienst.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und für Ihr Vertrauen!

Gemeinnützigkeit und Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung: Die Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen können ausgestellt werden, weil die Evangelische Allianz Altkreis Halle (Westf.) am 17.11.2017 vom Finanzamt Gütersloh den Bescheid erhalten hat, nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt.

Die Körperschaft erfüllt gemeinnützige Zwecke zur "Förderung der Religion" und ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.